CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Arbeitszeitkonto – mangelhafter Insolvenzschutz

URTEIL DES GERICHTSHOFES


Vom Arbeitgeber auf einem besonderen Bankkonto für die Abgeltung von Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer bereitgestellte Gelder unterliegen in der Insolvenz nicht der Aussonderung, wenn der Arbeitgeber selbst Inhaber des Kontos ist.

BAG vom 24.09.2003 - 10 AZR 640/02


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