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Rufbereitschaft – Vergütung nach BAT
URTEIL DES GERICHTSHOFES
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Rufbereitschaft gemäß § 15 Abs. 6b Unterabs. 2 BAT auch für die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme der Arbeitsleistung während der angeordneten Rufbereitschaft.
BAG vom 09.10.2003 - 6 AZR 512/02
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