|
Rechtliches » Urteile
Arbeitszeitreduzierung –
Ausgleich durch Überstundenauf und -abbau
URTEIL DES GERICHTSHOFES
- Der Arbeitnehmer kann zur Durchsetzung seines Teilzeitanspruches nach § 8 TzBfG vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass dieser zum Ausgleich der verringerten Arbeitszeit eine Vollzeitkraft bei gleichzeitigem Abbau von Überstunden anderer Arbeitnehmer einstellt.
- Ebenso wenig kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, den Arbeitszeitausfall durch dauernde Überstunden anderer Arbeitnehmer auszugleichen.
- Auf die Inanspruchnahme von Leiharbeit kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber dann nicht verweisen, wenn der Arbeitgeber nicht ohnehin auf Leiharbeit als übliche Maßnahme zurückgreift.
- Es ist für den Anspruch nach § 8 TzBfG unerheblich, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verringern möchte.
BAG vom 9.12.2003, 9 AZR 16/03
Download:
Gesamt-Urteil
als pdf
|