CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Arbeitszeitverlängerung – Form der Befristung (2)

URTEIL DES GERICHTSHOFES

  1. § 14 Abs. 1 TzBfG findet auf die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen keine Anwendung.

  2. Die Befristung einer Arbeitsvertragsbedingung (hier: Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit) bedarf auch nach Inkrafttreten des TzBfG am 1. 1. 2001 zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, wenn durch die Befristung der gesetzliche Änderungskündigungsschutz umgangen werden kann.

BAG vom 14.01.2004 - 7 AZR 213/03

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