CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Entgeltfortzahlung – Gutschrift bei Arbeitszeitausfall

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Keine Leitsätze

BAG vom 28.1.2004, 5 AZR 58/03


Die Parteien streiten über die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto.

Der Kläger ist seit Oktober 1988 bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte betreibt ein Unternehmen des Elektrohandwerks. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Tarifverträge für die Arbeitnehmer der Elektrohandwerke in Nordrhein-Westfalen Anwendung.

In dem ab 1. April 1994 geltenden Manteltarifvertrag vom 21. März 1994 (MTV 1994) ist Folgendes bestimmt:

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