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Entgeltfortzahlung – Berechnung nach VW-Tarifvertrag

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Abweichend vom Gesetz kann durch Tarifvertrag geregelt werden, dass sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht nach der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit des Arbeitnehmers, sondern nach der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit bestimmt.

BAG vom 24.3.2004, 5 AZR 346/03

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