CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Arbeitszeitreduzierung – Durchsetzung in der Elternzeit

URTEIL DES GERICHTSHOFES

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann durch einseitige Erklärung ein Teilzeitarbeitsverhältnis von bis zu 30 Stunden wöchentlich auch während der Elternzeit fortsetzen. Für das Verlangen gelten dieselben Regelungen wie für die Mitteilung der Inanspruchnahme der Elternzeit.

BAG vom 27.4.2004, 9 AZR 21/04

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