CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Rechtliches » Urteile

Feiertagsruhe –
Auswirkung der Verschiebung durch Betriebsvereinbarung


URTEIL DES GERICHTSHOFES


Die Feiertagsruhe kann durch Betreibsvereinbarung abweichens von § 9 Abs. 1 ArbZG festgelegt werden. Diese Verscheibung hat auch Bedeutung für die tariflichen Feiertagszuschläge.

BAG vom 29.9.2004 - 1 AZR 445/03

Download: Gesamt-Urteil als pdf

 
 
 
 
  zurück Seite ausdrucken