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Pauschale Ausübung der Mitbestimmung –
Anfordeung an Betriebsvereinbarung
URTEIL DES GERICHTSHOFES
Eine Betreibsvereinbarung, die das Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitszeit ausübt, darf die Entscheidung über die Aufstellung von Schichtplänen und die Zuordnung der Arbeitnehmer hierzu nicht einfach auf den Arbeitgeber übertragen, sondern muss zumindest die Grundsätze fetslegen, nach denen der Arbeitgeber sich hierbei zu richten hat.
(kein offizieller Leitsatz)
BAG vom 29.9.2004 - 5 AZR 559/03
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