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Glossar »
Anlagen
Anlagen im Bau:
Anlagen im Bau sind Gegenstände des Anlagevermögens (Bauten,
Maschinen u.ä., die nicht fertig hergestellt sind. Diese Anlagen
unterliegen noch nicht der Abschreibung und werden auf der Aktivseite
gesondert ausgewiesen.
Anlagenintensität:
Diese Kennzahl beschreibt das Verhältnis des Anlagevermögen
zum Gesamtvermögen (= Bilanzsumme) und gibt Auskunft über den
Vermögensaufbau. Bedeutung hat diese Kennzahl im Bereich Branchenvergleiche
(Benchmarking).
Anlagespiegel:
Der Anlagespiegel muss in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden.
Er gibt Auskunft über die Entwicklung von Anlagevermögen, Zugänge,
Umbuchungen, Abgänge und den Verlauf der Abschreibungen.
Anlagevermögen:
Das Anlagevermögen oder auch Non-Current Assets sind zur dauernden
Nutzung im Unternehmen bestimmt und werden in immaterielle (Patente Lizenzen)
Sach- (Gebäude, Maschinen) und Finanzanlagen (Beteiligungen und Wertpapiere)
unterteilt.
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Gesetze/§§:
§ 266 Abs. 2 HGB
§ 286 Abs. 2 HGB
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