CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Anlagen

Anlagen im Bau:
Anlagen im Bau sind Gegenstände des Anlagevermögens (Bauten, Maschinen u.ä., die nicht fertig hergestellt sind. Diese Anlagen unterliegen noch nicht der Abschreibung und werden auf der Aktivseite gesondert ausgewiesen.

Anlagenintensität:
Diese Kennzahl beschreibt das Verhältnis des Anlagevermögen zum Gesamtvermögen (= Bilanzsumme) und gibt Auskunft über den Vermögensaufbau. Bedeutung hat diese Kennzahl im Bereich Branchenvergleiche (Benchmarking).

Anlagespiegel:
Der Anlagespiegel muss in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden. Er gibt Auskunft über die Entwicklung von Anlagevermögen, Zugänge, Umbuchungen, Abgänge und den Verlauf der Abschreibungen.

Anlagevermögen:
Das Anlagevermögen oder auch Non-Current Assets sind zur dauernden Nutzung im Unternehmen bestimmt und werden in immaterielle (Patente Lizenzen) Sach- (Gebäude, Maschinen) und Finanzanlagen (Beteiligungen und Wertpapiere) unterteilt.


   

Gesetze/§§:

§ 266 Abs. 2 HGB
§ 286 Abs. 2 HGB

 

 

 
 
 
 
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