CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung der GmbH oder den Vorstand der AG. Dem Aufsichtsrat müssen der Jahresabschluss, der Geschäfts- und Prüfbericht und der Vorschlag zur Gewinnverwendung vorgelegt werden. Die Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung befindet darüber.


   

Gesetze/§§:

§ 52 GmbHG
§§ 90 ff. und 111 AktG

 

 

 
 
 
 
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