| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | |||
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Glossar » Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung der GmbH
oder den Vorstand der AG. Dem Aufsichtsrat müssen der Jahresabschluss,
der Geschäfts- und Prüfbericht und der Vorschlag zur Gewinnverwendung
vorgelegt werden. Die Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung
befindet darüber.
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