CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Außerordentliches Ergebnis und Aufwendungen

Außerordentliche Erträge oder Aufwendungen fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens an.
Diese Posten sind unternehmensfremd und unregelmäßig (Gewinne oder Verluste aus Betriebsstillegungen oder Verkauf von Altpapier eines Reisbüros).


   

Gesetze/§§:

§ 277 Abs. 4

 

 

 
 
 
 
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