CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Beteiligungen

Die Beteiligung an einem Untenehmen beschreibt die Absicht, über den Besitz an Anteilen an einem Unternehmen dauerhafte geschäftliche Beziehungen herzustellen. Dabei kann bei 20% Anteilen von einer Beteiligungsabsicht gesprochen werden. Anteile an einer KG oder OHG gelten generell als Beteiligung.


   

Gesetze/§§:

§ 172 Abs. 1 HGB

 

 

 
 
 
 
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