CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Bewertungsgrundsätze

Das Handels- und Steuerrecht gibt dem Bilanzierenden Grundsätze vor, nach dem ein Jahresabschluss insbesondere die Vermögensgegenstände und Schulden zu bewerten sind. Die wesentlichen Grundsatze sind z.B. im Handelsrecht:

  • Bilanzkontinuität
  • Einzelbewertung
  • Niederstwertprinzip
  • Vorsicht
  • Periodengerechte Zuordnung von Aufwand und Ertrag
  • Stetigkeit der Bewertungsmethoden


   

Gesetze/§§:

§ 2525 HGB


 

 

 
 
 
 
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