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Glossar »
Bilanz
Der Begriff Bilanz kommt aus dem Italienischen und bedeutet zwei Waagschalen
habend. Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses und gibt Auskunft
über die Vermögens- und Kapitallage eines Unternehmens. Die
Bilanz hat immer zwei Seiten, deren Summen immer gleich sein müssen.
Auf der linken (oberen) Seite stehen die Aktivposten. Hier wird das Vermögen
des Unternehmens dargestellt. Auf der linken Seite, dem Passivposten wird
die Herkunft (Eigen- und Fremdkapital) des Vermögens dargestellt.
Bilanzanalyse:
Mit der Bilanzanalyse gewinnt ein Interessent Informationen über
die Finanz- und Ertragslage. Dazu untersucht er die Daten des Jahresabschlusses
(Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht).
Bilanzgewinn oder -Verlust:
Der Bilanzgewinn oder -Verlust errechet sich aus:
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+- Gewinn-Verlustvortrag
+- Entnahme/Einstellung aus den Rücklagen
= Bilanzgewinn/ -Verlust
Bilanzstichtag:
Dass die Bilanz eine Stichtagsdarstellung ist, beschreibt der Bilanzstichtag,
der Tag, an dem die Bilanz erstellt wird, meist der 31.12. eines Jahres.
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Gesetze/§§:
Grundsätzlich:
§§ 266 - 274 a
und im Detail z.B.:
Aktiv:
§ 266 Abs. 2
§ 268 Abs. 2, 4 und 6
§ 269
§ 274 Abs. 2
Passiv:
§ 266 Abs. 3
§ 268 Abs. 5 und 6
§ 272
§ 158 Abs. 1 AktG
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