CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Bilanz

Der Begriff Bilanz kommt aus dem Italienischen und bedeutet zwei Waagschalen habend. Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses und gibt Auskunft über die Vermögens- und Kapitallage eines Unternehmens. Die Bilanz hat immer zwei Seiten, deren Summen immer gleich sein müssen. Auf der linken (oberen) Seite stehen die Aktivposten. Hier wird das Vermögen des Unternehmens dargestellt. Auf der linken Seite, dem Passivposten wird die Herkunft (Eigen- und Fremdkapital) des Vermögens dargestellt.

Bilanzanalyse:
Mit der Bilanzanalyse gewinnt ein Interessent Informationen über die Finanz- und Ertragslage. Dazu untersucht er die Daten des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht).

Bilanzgewinn oder -Verlust:
Der Bilanzgewinn oder -Verlust errechet sich aus:

Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+- Gewinn-Verlustvortrag
+- Entnahme/Einstellung aus den Rücklagen
= Bilanzgewinn/ -Verlust

Bilanzstichtag:
Dass die Bilanz eine Stichtagsdarstellung ist, beschreibt der Bilanzstichtag, der Tag, an dem die Bilanz erstellt wird, meist der 31.12. eines Jahres.


   

Gesetze/§§:

Grundsätzlich:
§§ 266 - 274 a

und im Detail z.B.:

Aktiv:
§ 266 Abs. 2
§ 268 Abs. 2, 4 und 6
§ 269
§ 274 Abs. 2

Passiv:
§ 266 Abs. 3
§ 268 Abs. 5 und 6
§ 272

§ 158 Abs. 1 AktG




   

Handlungshilfen:

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  Bilanzanalyse          ... » pdf-Download

  Kennzahlenlexikon   ... » pdf-Download

 

 

 
 
 
 
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