CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Eigenkapital

Unter Eigenkapital verstehen wir die von den Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellten Mittel. Dabei können diese Mittel von aussen und von innen zufließen.

Das HGB unterteilt das Eigenkapital in:

  1. Gezeichnetes Kapital
  2. Kapitalrücklage
  3. Gewinnrücklage
    - gesetzliche Rücklage
    - Rücklage für eigene Anteile
    - satzungsgemäße Rücklagen
    - andere Gewinnrücklagen
  4. Gewinn-/Verlustvortrag
  5. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Eigenkapitalquote:
Diese Kennzahl beschreibt das Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital (=Bilanzsumme). Dabei wird jedoch nicht das reine, sondern das wirtschaftliche Eigenkapital berücksichtig. Dazu zählt neben den Positionen des HGBes auch 50% des Sonderposten mit Rücklageanteil sowie unter Umständen auch die Rückstellungen für Pensionen (langfristige Rückstellungen).
In Deutschland lag die Eigenkapitalquote bei durchschnittlich 17%. Nach betriebswirtschaftlicher Theorie sollte dieser Wert aber nicht unter 30% sinken. In Zukunftsbranchen mit hoher Investitionstätigkeit/-notwendigkeit sollte die EK-Quote über 50% liegen. Bedeutung bekommen diese Werte bei einem Rating des Unternehmens in Zusammenhang mit Kreditvergaben nach "Basel II".

Eigenkapitalrentabilität:
Diese Kennzahl setzt das Eigenkapital in ein Verhältnis zum Gewinn (Jahreasüberschuss).


   

Gesetze/§§:

§§ 266 Abs 2 und 272 HGB
§ 150Abs 2 AktG


 

 

 
 
 
 
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