CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Forderungen

Als Forderungen werden Ansprüche gegenüber Dritten bezeichnet. Hierbei kann es sich um Geld- oder Sachleistungen handeln. Sie finden sich in der Bilanz auf der Aktivseite unter der Rubrick Umlaufvermögen. Sie unterliegen kurz-, mittel- oder langfristigen Vereinbarungen zur Zahlung. Für die Fristigkeiten gelten im HGB gesonderte Regelungen.


   

Gesetze/§§:

§ 266 Abs. 2 B II HGB
§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB


 

 

 
 
 
 
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