CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Fremdkapital

Unter Fremdkapital verstehen wir durch Dritte dem Unternhemen zur Verfügung gestellte Geldmittel. Das Fremdkapital wird in der Bilanz auf der Passivseite aufgeführt und in Verbindlichkeiten (aus Leistungen und Lieferungen, gegenüber Banken u.a.), Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen unterteilt. Auch hier ist deren Rückzahlung in kurz-, mittel und langfristige Bestandteile unterschieden (HGB).


   

Gesetze/§§:

§ 266 Abs. 3 B, C, D HGB
§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB

 

 

 
 
 
 
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