CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Geringwertige Wirtschaftsgüter

Diese Güter können im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden. Sie müssen einer selbständigen Nutzung unterliegen und dürfen nach Abzug der Umsatzsteuer einen Wert von € 420,00 nicht überschreiten.


   

Gesetze/§§:

§ 6 Abs. 2 EStG


 

 

 
 
 
 
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