| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | |||
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Glossar » Geschäftswert Der Wert eines Unternehmens bemisst sich neben dem Substanzwert (immaterielle
und materielle Wirtschaftsgüter) auch nach dem sogenannten innewohnenden
Wert = Good Will oder Betriebsbestehenswert. Dieser Wert wird allgemein
als selbständiges Wirtschaftsgut anerkannt und bei Veräußerungen
honoriert. Der Wert bemisst sich als Differenz des Ertragswertes eines
Unternehmens zur Summe aller übrigen aktivierbaren Vermögenmsgegenstände
(ohne Schulden). Ein daraus sich ergebender Mehrwert ist der Good Will.
In der handelsrechtlichen Bilanz wird der Good Will als abnutzbarer immaterieller
Vermögensgegenstand angesehen und kann aktiviert werden oder sofort
als Aufwand in der Gewinn und Verlustrechnung verbucht werden. Gemäß
HGB muss der aktivierte Good Will entweder zu je vierteljährlich
oder planmäßig über den Zeitraum der Nutzung abgeschrieben
werden.Im Steuerrecht muß der God Will über den Zeitraum von
15 Jahren abgeschrieben werden.
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