CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Geschäftswert

Der Wert eines Unternehmens bemisst sich neben dem Substanzwert (immaterielle und materielle Wirtschaftsgüter) auch nach dem sogenannten innewohnenden Wert = Good Will oder Betriebsbestehenswert. Dieser Wert wird allgemein als selbständiges Wirtschaftsgut anerkannt und bei Veräußerungen honoriert. Der Wert bemisst sich als Differenz des Ertragswertes eines Unternehmens zur Summe aller übrigen aktivierbaren Vermögenmsgegenstände (ohne Schulden). Ein daraus sich ergebender Mehrwert ist der Good Will. In der handelsrechtlichen Bilanz wird der Good Will als abnutzbarer immaterieller Vermögensgegenstand angesehen und kann aktiviert werden oder sofort als Aufwand in der Gewinn und Verlustrechnung verbucht werden. Gemäß HGB muss der aktivierte Good Will entweder zu je vierteljährlich oder planmäßig über den Zeitraum der Nutzung abgeschrieben werden.Im Steuerrecht muß der God Will über den Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden.


   

Gesetze/§§:

§ 255 Abs. 4 HGB
§ 255 Abs. 4 Satz 2 oder § 255 Abs. 4 Satz 3
§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG

 

 

 
 
 
 
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