CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Gesetzliche Rücklagen

Die gestzlichen Rücklagen sind Bestandteil der Gewinnrücklagen und müssen zu je 5% vom Jahresüberschuss solange gebiltet werden, bis sie 10 Prozent des Wertes des Grundkapitals bilden.


   

Gesetze/§§:

§ 150 AktG
i.V.m.
§ 272 Abs. 2, 1-3 HGB

 

 

 
 
 
 
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