| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | |||
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Glossar » Gesetzliche Rücklagen Die gestzlichen Rücklagen sind Bestandteil der Gewinnrücklagen
und müssen zu je 5% vom Jahresüberschuss solange gebiltet werden,
bis sie 10 Prozent des Wertes des Grundkapitals bilden.
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