CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beschreibt den Wert des Eigenkapitals, auf das die Haftung der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft für seine Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Bei Aktiengesellschaften bildet das Produkt aus Nennwert je Aktie und Anzahl der Aktien das gezeichnete Kapital. Es ist Bestandteil des bilanziellen Eigenkapitals. Der Nennwert einer Aktie ist der auf der Urkunde vermerkte Betragsanteil (Nominalwert) am Grundkapital.


   

Gesetze/§§:

§ 271 Abs. 1 HGB

 

 

 
 
 
 
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