CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung kurz auch GuV oder Erfolgsrechnung genannt ist als Teil des Jahresüberschusses die systematische Aufstellung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Es werden bei der Systematik das Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren unterschieden.
Das Gesamtkostenverfahren gliedert Ertrag und Aufwand nach Arten, unabhängig für welche Leistungen Aufwendungen erbracht wurden. Die Berechnung ist periodenbezogen.
Im deutschen Recht neu ist das Umsatzkostenverfahren. Danach werden den Umsatzerlösen die aufgewendeten Herstellkosten gegenübergestellt. Dabei ist es unabhängig, in welchem Jahr diese Kosten angefallen sind. Bei dieser Rechnung erscheinen nur die Kosten, der in diesem Jahr verkauften Güter. Diese Berechnung ist also ausschließlich umsatz- und nicht kostenbezogen.


Gewinn- und Verlustrechnung
(Gesamtkostenverfahren angelehnt an § 275 Abs. 2 HGB

        2003 2002 2001
  1. Umsatzerlöse 33.447 30.002 30.427
+/- 2. Bestandsveränderungen 439 264 -731
+ 3. andere aktivierte Eigenleistungen 0 0 0
+ 4. sonstige betriebliche Erträge 381 1.065 892
5. Materialaufwand 23.358 20.404 18.986
6. Personalaufwand 5.373 5.226 5.395
7. Abschreibungen 171 299 410
8. sonstige betriebliche Aufwendungen 4.915 4.807 4.534
=   Betriebsergebnis (EBIT) 450 595 1.263
             
  9. Erträge aus Beteiligungen 307 210 0
+ 10. Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0 0 0
+ 11. Zinsen und ähnliche Erträge 29 28 0
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 458 366 152
=   Finanzergebnis -122 -128 -152
             
= 14. Ergebnis der gewöhn-
lichen Geschäftstätigkeit (EGT = EBIT + Finanzergebnis)
328 467 1.111
  15. außerordentliche Erträge 0 0 0
16. außerordentliche Aufwendungen 0 0 0
= 17. außerordentliches Ergebnis 0 0 0
18. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 18 21
19. sonstige Steuern 17 0 0
= 20. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
(14 +/- 17 - 18 - 19)
311 449 1.090
             
+   Abschreibungen 171 299  
+/-   Veränderung Pensionsrückstellungen 5 4  
=   Cashflow
(vereinfachte Berechnung)
487 752  

 

   

Gesetze/§§:

§ 275 HGB
§ 275 Abs. 2 HGB
§ 275 Abs. 3 HGB

 

 
 
 
 
  zurück Seite ausdrucken