CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Herstellkosten

Die Herstellkosten stellen jene Vermögensminderungen dar, die zur Herstellung eines Produktes notwendig sind. Dazu zählen also der Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten.


   

Gesetze/§§:

§ 255 Abs. 21 Satz 1 HGB


 

 

 
 
 
 
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