| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | |||
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Glossar » Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände sind körperlich nicht
fassbare Witschaftsgüter des Anlagevermögens. Dazu zählen
Patente, Konzessionen, Lizenzen. Im Zusammenhang mit den verschiedenen
Softwarearten hat der BFH entschieden, alle Arten von Software als immaterielle
Vermögensgegenstände zu betrachten.
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