CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Imparitätsprinzip

Das Imparitätsprinzip ist ein Grundsatz der ordnungsmäßigen Bilanzierung (GoBil), der aus dem übergeordneten Grundsatz der Vorsicht abgeleitet wird und das Realisationsprinzip einschränkt. Nach dem Imparitätsprinzip sind Verluste auch dann zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht realisiert sind, jedoch bereits am Bilanzstichtag sich abzeichnen. Damit werden also Verluste und Gewinne in zeitlicher Hinsicht unterschiedlich (imparitätisch) behandelt, da Gewinne nach dem Realisationsprinzip erst dann auszuweisen sind, wenn sie realisiert sind. Das Imparitätsprinzip wird in zwei Unterprinzipien gegliedert:

 

 

 
 
 
 
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