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Glossar » Imparitätsprinzip Das Imparitätsprinzip ist ein Grundsatz der ordnungsmäßigen
Bilanzierung (GoBil), der aus dem übergeordneten Grundsatz der Vorsicht
abgeleitet wird und das Realisationsprinzip einschränkt. Nach dem
Imparitätsprinzip sind Verluste auch dann zu berücksichtigen,
wenn sie noch nicht realisiert sind, jedoch bereits am Bilanzstichtag
sich abzeichnen. Damit werden also Verluste und Gewinne in zeitlicher
Hinsicht unterschiedlich (imparitätisch) behandelt, da Gewinne nach
dem Realisationsprinzip erst dann auszuweisen sind, wenn sie realisiert
sind. Das Imparitätsprinzip wird in zwei Unterprinzipien gegliedert:
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