CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Inventar

Das Inventar stellt das Bestandsverzeichnis des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens dar. Die Ermittlung dieser Liste geschieht in der Inventur.


   

Gesetze/§§:

§ 240 HGB


 

 

 
 
 
 
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