CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Inventur

Die Inventur ist die Aufnahme des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens. Das Ergebnis heißt Inventar.


   

Gesetze/§§:

§§ 240 und 241 HGB


 

 

 
 
 
 
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