CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Jahresabschluss

Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss einer Geschäftsperiode dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzern-Jahresabschluss. Bei Kaufleuten i.S.d. Handelsrechts besteht der handelsrechtliche Einzel-Jahresabschluss (i.e.S.) aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bei Kapitalgesellschaften tritt der Anhang hinzu. Das HGB umschreibt die Bilanz eines Kaufmanns als "einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss". Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine "Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs". Der Anhang enthält Erläuterungen der Bilanz und der GuV-Rechnung sowie sonstige Pflichtangaben. Auch der Lagebericht zählt zur Rechnungslegung.


Bestandteile des Jahresabschlusses:

Personengesellschaften:
Bilanz - GuV (vereinfachte Form)

Kapitalgesellschaften:
Bilanz - GuV - Anhang - Lagebericht

Bilanz

  • Vermögen nach Liquidität
  • Schulden nach der Dringlichkeit

GuV-Rechnung

  • Gliederung nach der Staffelform

Anhang

  • Einzelne Posten von Bilanz und GuV-Rechnung erklären;
  • Hinweise zu Bewertungsmethoden

 

   

Gesetze/§§:

§ 242 HGB
§ 242 Abs. 1 HGB
§ 242 Abs. 2 HGB
§ 264 HGB
§ 282 HGB und § 285 HGB
§ 289 HGB


 

 

 
 
 
 
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