| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | |||
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Glossar » Jahresabschluss Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und
stellt den buchmäßigen Abschluss einer Geschäftsperiode
dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzern-Jahresabschluss.
Bei Kaufleuten i.S.d. Handelsrechts besteht der handelsrechtliche Einzel-Jahresabschluss
(i.e.S.) aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bei Kapitalgesellschaften
tritt der Anhang hinzu. Das HGB umschreibt die Bilanz eines Kaufmanns
als "einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden
darstellenden Abschluss". Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine
"Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs".
Der Anhang enthält Erläuterungen der Bilanz und der GuV-Rechnung
sowie sonstige Pflichtangaben. Auch der Lagebericht zählt zur Rechnungslegung.
GuV-Rechnung
Anhang
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