| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | |||
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Glossar » Kapitalrücklage In die Kapitalrücklage, die Bestandteil des Eigenkapitals ist, wird
das Kapital eingestellt, das von außen zugeführt wurde und
nicht gezeichnetes Kapital ist. So wird z.B. der Wert, der über dem
Nennwert einer ausgegebenen Aktie erzielt wird, in die Kapitalrücklage
eingestellt.
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