CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Konzern

Der Konzern ist der Zusammenschluss von rechtlich unabhängigen Unternehmen. Dieser Zusammenschluss ist durch eine einheitliche Leitung oder durch ein Controlverhältnis geprägt.Der Konzern muss einen Konzernabschluss aufstellen. Dieser wird von der Muttergesellschaft nach oben beschriebenen Konsolidierungsregeln aufgestellt. Dies geschieht nur mit sogenannten Konzernunternehmen, allen Unternehmen, bei denen ein Mutter-Tochter-Verhältnis besteht.


   

Gesetze/§§:

§ 290 Abs. 1 HGB
§ 290 Abs. 1 und 2 HGB

 

 

 
 
 
 
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