| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | |||
|
Glossar » Leasing Bei Leasing handelt es sich um eine entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung
von Wirtschaftsgütern (to lease = mieten und vermieten, pachten und
verpachten). Rechtlich handelt es sich beim Leasing-Vertrag grundsätzlich
um einen Miet- oder Pachtvertrag, der jedoch den besonderen Bedürfnissen
des Leasing-Geschäftes angepasst ist, so besteht z.B. eine spätere
Kaufoption. Bilanziell hat der Leasing-Geber den Leasing-Gegenstand mit
seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Absetzung
für Abnutzung ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorzunehmen. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. Der Leasing-Nehmer
weist die Leasing-Raten ausschließlich als Betriebsausgaben aus.
Abschreibungen auf das Leasinggut finden nicht statt.
|
|||
|
|||