CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Leasing

Bei Leasing handelt es sich um eine entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern (to lease = mieten und vermieten, pachten und verpachten). Rechtlich handelt es sich beim Leasing-Vertrag grundsätzlich um einen Miet- oder Pachtvertrag, der jedoch den besonderen Bedürfnissen des Leasing-Geschäftes angepasst ist, so besteht z.B. eine spätere Kaufoption. Bilanziell hat der Leasing-Geber den Leasing-Gegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Absetzung für Abnutzung ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. Der Leasing-Nehmer weist die Leasing-Raten ausschließlich als Betriebsausgaben aus. Abschreibungen auf das Leasinggut finden nicht statt.


   

Gesetze/§§:

§§ 535 ff BGB und §§ 581 ff. HGB
§ 246 Abs. 1 und § 255
siehe auch § 285 Nr. 3 HGB

 

 

 
 
 
 
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