| CHRONOS Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung | |||
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Glossar » Maßgeblichkeitsprinzip Das Maßgeblichkeitsprinzip beschreibt den Grundsatz, dass ein Sachverhalt
in der Steuerbilanz genauso zu behandeln ist wie in der Handeslbilanz,
es sei denn es stehen zwingende steuerrechtliche Sachverhalte im Vordergrund.
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