CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

Glossar » Passiv

Passiva ist die rechte Seite der Bilanz. Sie besteht aus Eigenkapital, Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Passiva beschreibt die Herkunft des Vermögens. Sie sind nach der "Fälligkeit" (langfristig, mittelfristig, kurzfristig) geordnet.


   

Gesetze/§§:

§ 266 Abs. 3
§ 268 Abs. 5
§ 272

 

 

 
 
 
 
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