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Seminare
Handlungsanleitung
zur Durchführung einer
Aufsichtsratswahl
Nach dem Drittelbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2004
In Unternehmen mit ständig mehr als 500 Mitarbeitern muss ein mitbestimmter Aufsichtsrat installiert werden.
Die Arbeitnehmer wählen Ihre Mitglieder in den Aufsichtsrat nach der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz 2004.
Handlungsanleitung für den Wahlvorstand nach der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz 2004
- Wahl in Unternehmen mit einem Betrieb
- Wahl in Unternehmen mit mehreren Betrieben
- Wahl in Unternehmen mit einer Konzernstruktur
Nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976
In Unternehmen mit ständig mehr als 2000 Mitarbeitern muss einmitbestimmter Aufsichtsrat installiert werde.
Die Arbeitnehmer wählen Ihre Mitglieder in den Aufsichtsrat nach der Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz 1976.
Handlungsanleitung für den Wahlvorstand nach der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz 2004
- Wahl in Unternehmen mit einem Betrieb
- Wahl in Unternehmen mit mehreren Betrieben
- Wahl in Unternehmen mit einer Konzernstruktur
Unser Angebot – Unsere Leistung
Unsere Beratung/Schulung umfasst die gesamten Aufgaben der Wahlvorstände, sei es nun der Unternehmens- oder Betriebswahlvorstände.
- allgemeine Rechtsgrundlagen nach dem DrittelbG und
dem MitbestG
- Einleitung der Wahl
- Bildung der Wahlvorstände
- Wählerlisten
- Wahlausschreiben
- Delegiertenwahl
- Wahlvorschläge
- Stimmabgabe
- Briefwahl
- Stimmauszählung
- Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Je nach Größe des Unternehmens kann die Beratung/Schulung an einem oder mehreren Tagen im oder auch außerhalb des Unternehmens stattfinden.
Grundlage der Schulung sind die Materialien der Hans-Böckler-Stiftung zu Aufsichtsratswahlen.
Download: Durchführung einer Aufsichtsratswahl.pdf
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