CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Umstellung der Bilanzierung von HGB auf IAS oder
die Umstellung von Unternehmensinteresse an "Sicherheit" auf den "Shareholder Value"


Einleitung:
Nach EU Verordnung ist die Anwendung der IAS/IFRS seit dem Jahr 2005 für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtend sein. Für Unternehmen die heute schon nach der US-GAAP bilanzieren gilt diese Frist seit Beginn des Jahres 2007. Für in England tätige Unternehmen gelten die Regeln der UK-GAAP oder der IFRS.

Die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (International Accounting Standards – IAS bzw. International Financial Reporting Standards -IFRS) wurden vom IASC (International Accounting Standards Committee) ausgearbeitet und verabschiedet. Dieser Ausschuss wurde in den 70er Jahren von Berufsverbänden der Industrieländer gegründet. Mittlerweile liegen 41 Standards und zahlreiche Ergänzungen vor. Von der Verordnung sind etwa 7000 börsennotierte Unternehmen in der EU unmittelbar betroffen. Bereits seit den frühen 90er Jahren bilanzieren deutsche Unternehmen zunehmend nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen. Die Internationalisierung der deutschen Wirtschaft und die Forderung der Kapitalmärkte nach transparenten und vergleichbaren Unternehmenszahlen waren für diese Entwicklung verantwortlich. Das traditionelle HGB konnte diese Transparenzanforderungen nur unzureichend erfüllen.

Ungeachtet der noch offenen Gesetzeslage sprechen eine Vielzahl von Gründen für die Anwendung von IAS/IFRS. Aus Unternehmersicht ist die Frage nach der Beschaffung von Finanzmitteln ein tragendes Element der Umstellung. Die neuen Bestimmungen des Basel II Abkommens schaffen eine gravierende Änderung bei der Kreditvergabe. Interne oder externe Ratings sollen die Transparenz bei den Kreditnehmern erhöhen, um damit Risiken bei der Kreditvergabe zu minimieren. Zudem spielt die Eigenkapitalquote bei der Kreditvergabe eine wichtigere Rolle. Als Folge werden höhere Zinsen und geringere Chancen bei der Kreditvergabe befürchtet. Der Abschluss nach IAS/IFRS bietet die Chance, ein realistischeres Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens darzustellen. So können etwa Firmenimmobilien und der Maschinenpark mit dem aktuellen Marktwert in der Bilanz stehen. Außerdem können Patente oder Marken das Bilanzvermögen erhöhen. Manche der betroffenen Unternehmen werden dadurch eine höhere Eigenkapitalausstattung ausweisen können. Das wiederum bietet Vorteile im Ratingverfahren gemäß dem Basel II-Abkommen, vor allem in der Darstellung gegenüber externen Ratingagenturen. Der Abschluss nach IAS/IFRS die internationale Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen gleicher oder verschiedener Branchen. Gerade diese Vergleichbarkeit ermöglicht eine adäquate Abbildung der wirtschaftlichen Substanz der betroffenen Unternehmen vor allem gegenüber internationalen Investoren. Durch IAS/IFRS erhält ein Unternehmen die Chance, den internationalen Kapitalmarkt, internationale Fonds und internationale Anleihen stärker in Anspruch zu nehmen. Neben den Vorteilen bei der Finanzierung kann IAS/IFRS bei der Akquisition von größeren Aufträgen im internationalen Bereich nützlich sein. Bei vielen internationalen Ausschreibungen müssen die Jahresabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen nachgewiesen werden.

Für die Vertreterinnen und Vertreter in den Mitbestimmungsorganen nach Betriebs- oder Mitbestimmungsverfassung ergeben Vorteile aus der größeren Transparenz verschiedener Vermögens- und Kapitaldarstellungen durch die IAS/IFRS Regeln.

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