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Bilanz Lesen leicht gemacht
Vorwort
Die Bilanz besteht nach § 266 HGB aus zwei Seiten, deren Summe jeweils ausgeglichen sein muss. Die linke Seite der Bilanz wird Aktiva, die rechte Seite wird Passiva genannt. Die Aktiv-Seite stellt das Vermögen eines Unternehmens dar. Die Passiv-Seite macht Angaben über die Herkunft des Geldes/Kapitals zur Finanzierung des Vermögens. Die Bilanz ist somit die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens, die wie das Wort Bilanz ( ital. Bilancia = zwei Waagschalen habend) besagt, im Gleichgewicht sein soll.
| AKTIV |
PASSIV |
| Vermögen |
Kapital |
| Immaterielles Vermögen |
Eigenkapital
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklagen
- Gewinnrücklagen
- Jahresüberschuss/-fehlbetrag
| Sonderposten mit Rücklageanteil |
| Rückstellungen |
| Verbindlichkeiten |
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Anlagevermögen
- Sachanlagen
- Finanzanlagen |
Umlaufvermögen
- Vorräte
- Forderungen
- Wertpapiere
- Flüssige Mittel |
| Rechnungsabgrenzungsposten |
Rechnungsabgrenzungsposten |
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__________________________ |
| Bilanzsumme |
Bilanzsumme |
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