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Merkblätter
Guthabensicherung bei Langzeitkonten
Ihre Verbreitung wird zunehmen: Langzeitkonten, die Beschäftigten
einen Ausgleich für zusätzlich gearbeitete Zeit in ferner Zukunft
versprechen. Jede Laufzeit ist hier vorstellbar, bis hin zum gesamten
Arbeitsleben.
Die chronos-Arbeitszeitberatung steht solchen Konstruktionen skeptisch
gegenüber. Weder wird damit das gegenwärtige Problem der Belastung
durch überlange Arbeitszeiten gelöst, noch kann heute der Zeitausgleich
wirklich gewährleistet werden. Erfahrungsgemäß sträuben
sich Arbeitgeber gegen eine verbindliche Festlegung des Zeitausgleichs
bei kurzen Laufzeiten, weil sie die Entwicklung des Bedarfs nach Arbeitskraft
nicht überblicken können. Das ist dann aber umso weniger möglich,
wenn über den Zeitraum mehrerer Jahrzehnte Zeit gespart
wird.
Dennoch werden solche Kontotypen vereinbart inzwischen sogar mit
dem Segen aus den Vorständen von IG Metall und ver.di. Unabdingbar
ist es, dabei einen Schutz der Kontenguthaben vor den Folgen einer Insolvenz
zu verankern. Eine solche Sicherung ist gem. § 7d SGB IV gesetzlich
verpflichtend. Allerdings gibt sieht das Gesetz weder eine Sanktion für
einen Verstoß dagegen vor, noch hat der Gesetzgeber wirksame Instrumente
zur Insolvenzsicherung zur Verfügung gestellt.
Zwei Konstruktionen bieten sich hierfür an:
Das Versicherungs- und das Treuhändermodell.
Beim Versicherungsmodell bleibt der Gegenwert der zusätzlich
gearbeiteten Zeit beim Arbeitgeber. Es wird eine Versicherung zugunsten
des/der sparenden Arbeitnehmers/in abgeschlossen, die ihm/ihr
diesen Gegenwert im Falle der Insolvenz auszahlt.
Bei Treuhändermodell wird der Gegenwert der zu viel gearbeiteten
Zeit in einem Wertpapierdepot o.ä. angelegt und von einem Treuhänder
verwaltet, ist also nicht mehr im Unternehmen. Inhaber bleibt aber der
Arbeitgeber, der seinen Anspruch auf Auszahlung als Sicherheit an den/die
Arbeitnehmer/in verpfändet. Bei Insolvenz zahlt der Treuhänder
dann an den/die Arbeitnehmer/in aus.
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Drei Dinge müssen bedacht werden:
- Die Sicherung kostet Geld, das nicht aus dem Konto genommen
werden darf. Sonst zahlen die Beschäftigten drauf.
- Gesichert wird nur die Rückzahlung, nicht die Freistellung.
Bei Auszahlung wird alles auf einmal versteuert.
- Keinen Schutz gibt es vor einer Krise ohne Insolvenz, wenn an
die Zeitbesitzer appelliert wird, auf einen Teil oder
alles zur Rettung der Arbeitsplätze zu verzichten.
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Literaturtipp:
Ingo Hamm: Arbeitszeitkonten, Bund Verlag 2003
ISBN 3-7663-3420-4
19,80 €
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