CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Guthabensicherung bei Langzeitkonten

Ihre Verbreitung wird zunehmen: Langzeitkonten, die Beschäftigten einen Ausgleich für zusätzlich gearbeitete Zeit in ferner Zukunft versprechen. Jede Laufzeit ist hier vorstellbar, bis hin zum gesamten Arbeitsleben.

Die chronos-Arbeitszeitberatung steht solchen Konstruktionen skeptisch gegenüber. Weder wird damit das gegenwärtige Problem der Belastung durch überlange Arbeitszeiten gelöst, noch kann heute der Zeitausgleich wirklich gewährleistet werden. Erfahrungsgemäß sträuben sich Arbeitgeber gegen eine verbindliche Festlegung des Zeitausgleichs bei kurzen Laufzeiten, weil sie die Entwicklung des Bedarfs nach Arbeitskraft nicht überblicken können. Das ist dann aber umso weniger möglich, wenn über den Zeitraum mehrerer Jahrzehnte „Zeit gespart“ wird.

Dennoch werden solche Kontotypen vereinbart – inzwischen sogar mit dem Segen aus den Vorständen von IG Metall und ver.di. Unabdingbar ist es, dabei einen Schutz der Kontenguthaben vor den Folgen einer Insolvenz zu verankern. Eine solche Sicherung ist gem. § 7d SGB IV gesetzlich verpflichtend. Allerdings gibt sieht das Gesetz weder eine Sanktion für einen Verstoß dagegen vor, noch hat der Gesetzgeber wirksame Instrumente zur Insolvenzsicherung zur Verfügung gestellt.


Zwei Konstruktionen bieten sich hierfür an:
Das Versicherungs- und das Treuhändermodell.

Beim Versicherungsmodell bleibt der Gegenwert der zusätzlich gearbeiteten Zeit beim Arbeitgeber. Es wird eine Versicherung zugunsten des/der „sparenden“ Arbeitnehmers/in abgeschlossen, die ihm/ihr diesen Gegenwert im Falle der Insolvenz auszahlt.

Bei Treuhändermodell wird der Gegenwert der zu viel gearbeiteten Zeit in einem Wertpapierdepot o.ä. angelegt und von einem Treuhänder verwaltet, ist also nicht mehr im Unternehmen. Inhaber bleibt aber der Arbeitgeber, der seinen Anspruch auf Auszahlung als Sicherheit an den/die Arbeitnehmer/in verpfändet. Bei Insolvenz zahlt der Treuhänder dann an den/die Arbeitnehmer/in aus.

   

Drei Dinge müssen bedacht werden:

  1. Die Sicherung kostet Geld, das nicht aus dem Konto genommen werden darf. Sonst zahlen die Beschäftigten drauf.

  2. Gesichert wird nur die Rückzahlung, nicht die Freistellung.
    Bei Auszahlung wird alles auf einmal versteuert.

  3. Keinen Schutz gibt es vor einer Krise ohne Insolvenz, wenn an die „Zeitbesitzer“ appelliert wird, auf einen Teil oder alles zur Rettung der Arbeitsplätze zu verzichten.


Literaturtipp:
Ingo Hamm: Arbeitszeitkonten, Bund Verlag 2003
ISBN 3-7663-3420-4
19,80 €

 
 
 
 
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