CHRONOS — Arbeitszeit- und Wirtschaftsberatung
 

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Das ArbZG ist etwas unübersichtlich, weil es für jede Grundregel – etwa die Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit auf acht Stunden – mehrere über den gesamten Text verstreute Ausnahmen bereit hält. Bei genauerem Hinsehen allerdings lässt sich Ordnung in das Chaos bringen, denn Regeln und Ausnahmen sind nach einem einheitlichen System aufgebaut. Eine grobe Orientierung gibt die nachfolgende Tabelle.

Wichtig:
Es gibt zwar viele Ausnahmen, aber längst nicht alles ist erlaubt.

Thema Grundregel Gesetzliche Ausnahme Ausnahme durch Tarifvertrag Ausnahme bei außergewöhnlichen Fällen Ausnahme mit Bewilligung
Höchst Arbeitszeit
§ 3 Satz 1
§ 3 Satz 2
§ 7
§ 14
§ 15
Ruhepause § 4 Satz 1 § 4 Satz 2
§ 7
§ 14
§ 15
Ruhezeit § 5 Abs. 1 § 5 Abs. 2-4
§ 7
§ 14
§ 15
Höchst Arbeitszeit Schichtarbeit
§ 6 Abs. 2 Satz 1
§ 6 Abs. 2 Satz 2
§ 7
§ 14
§ 15
Sonn-/ Feiertags Arbeit
§ 9 § 10
§ 12
§ 14
§ 13



Literaturtipp:
Ingo Hamm: Flexible Arbeitszeiten in der Praxis, 2. Aufl. Bund Verlag 2001

 
 
 
 
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